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Vollnarkose Berlin-ZAHNKLINIK Vollnarkose

 

 

 

Narkose und Vollnarkose Berlin

Bei der Narkose – auch Allgemeinanästhesie genannt – handelt es sich um einen medikamentös herbeigeführten Zustand der Bewusstlosigkeit. Dabei werden im Körper durch kontrollierte Lähmungen des zentralen Nervensystems Schmerzempfindungen, Abwehrreflexe und Muskelspannungen ausgeschaltet. Durch die Narkose können sonst schmerzhafte und vom wachen Patienten nicht tolerierte Eingriffe und Prozeduren durchgeführt werden.

 

 

 

Speziell in der Internationalen ZAHN-KLINIK Berlin Mitte bieten wir den Patienten langerprobte und erfolgreiche Konzepte zur Vollsanierung in Narkose: „Schlafen-Aufwachen-fertig!“ Dies deckt in der Regel schmerzfrei und stressfrei dabei auch zeitsparend eine Vielzahl unangenehmer, vielleicht auch angstbesetzter oder lange verschobener Termine in einer einzigen Narkosebehandlung ab.

 

 

 

 

Narkose Zahnsanierung-Narkose Schönheitsoperation-Narkose MKG Chirurgie

Die Narkose wird zur vollständigen Sanierung an Kiefer und Zahnfleisch, sowie der Zähne in der Berlin Klinik Zahnklinik Mitte routinemäßig angeboten. Dabei planen wir umfangreich jedes kleine Detail und können so auch langwierige und schmerzhafte Behandlungen der Zähne in einer einzigen Narkose-Behandlung durchführen. Die Narkose Behandlung ermöglicht damit eine Wohlfühlchirurgie. Auch ästhetisch-plastische Eingriffe, wie Facelifts oder Brustvergrößerungen werden in der Berlin Klinik auf Wunsch unter Narkose durchgeführt. Wir bieten die Vollnarkose auch zur Durchführung sämtlicher Mund- Kiefer Gesichtschirurgischen Operationen an. Dazu zählen auch Nasenoperationen und Ohrenoperationen.

 

 

Narkosearzt und Narkose-Zahnarzt

Wissenschaftlich wird die Narkose als „pharmakologisch induziertes, reversibles Koma“ bezeichnet. Die Narkose bewirkt eine zeitweilige und umkehrbare Funktionshemmung des zentralen Nervensystems mit der Herbeiführung der Bewusstlosigkeit. Der Patient fällt in einen Schlaf und spürt hier keine Schmerzen mehr. Oftmals ist hier auch eine Erschlaffung der Willkür-Muskulatur erwünscht. Auch die Reflexe werden entsprechend gedämpft. Die Narkoselehre gehört zur Anästhesiologie, welche in unserer Berlin Klinik von speziell ausgebildeten Fachärzten und ihren Teams routinemäßig durchgeführt wird. Zum Team gehören der Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, ein Anästhesist und das Narkoseteam inklusive einer Krankenschwester zur stationären Betreuung.

 

 

Zahnarzt Vollnarkose

Wie auch andere medizinische Eingriffe, erfordert auch die Narkose nicht nur vom Arzt, sondern auch vom Patienten ein aktives Vorgehen. Der Patient muss mit seinem Anästhesisten für seine eigene Sicherheit zusammenarbeiten. Gerade bei ambulanten Eingriffen in Narkose muss sich das Team auf die Kooperation mit dem Patienten verlassen können. Deshalb werden präoperative Gespräche durchgeführt, in denen der Patient alles Wichtige über die bevorstehende Narkose und dem Aufenthalt in der Berlin Klinik erfährt. Der Arzt beurteilt anhand dieses Gespräches die Anästhesiefähigkeit und das Risiko. Zusammen mit dem Patienten erarbeitet der Narkosearzt das geeignete Anästhesieverfahren. Der Patient wird natürlich ausführlich über die möglichen Risiken aufgeklärt und muss eine Einverständniserklärung unterschreiben. Durch die verordnete Prämedikation wird dieses Gespräch auch Prämedikationsgespräch genannt.

 

 

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Die Empfehlungen über die Einnahme von Arzneimitteln im Zusammenhang mit einer Operation sind recht komplex. Hier müssen Medikamentenwirkung, Begleiterscheinungen und die Art des medizinischen Eingriffes bedacht werden. Besonders wenn der Patient Mittel gegen Bluthochdruck, Antidiabetika und Mittel zur Beeinflussung der Blutgerinnung einnimmt, muss der Narkosearzt darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Vorgehensweise muss also im Vorfeld abgeklärt werden. Bei der Narkose wird das Bewusstsein des Patienten vorübergehend, kontrolliert abgeschaltet, weshalb hier auch ein Nüchternheitsgebot gilt. Dadurch fallen auch wichtige Reflexe, wie Atemreflex, Würgereflex und Hustenreflex aus. Der Hustenreflex dient dazu, die Atemwege von Fremdkörpern zu bereinigen. Damit also keine Inhalte des Magens in die Atemwege gelangen, muss der Magen leer sein. Man muss auch beim Regionalverfahren immer mit Komplikationen rechnen, wodurch eine Intubation, also das nachträgliche Herbeiführen einer Allgemeinanästhesie, von Nöten sein kann. Deshalb muss auch bei einem Regionalverfahren der Magen leer sein. Bei Notfalloperationen ist das Regionalverfahren zu bevorzugen, um eine Aspirationsgefahr zu minimieren.

 

 

Narkoseverfahren Berlin Klinik

Die Berlin Klinik Mitte setzt unter ausschließlicher Verwendung von injizierbaren Anästhetika die balancierte Narkose mit Injektions-Narkotika und die TIVA, die Totale Intravenöse Anästhesie, ein. Dazu wird Schlafmittel mit einem schmerzstillenden Mittel kombiniert. Diese Kombination kann sehr gut gesteuert werden und es kommt kein Gas zum Einsatz. Die Medikamente liegen in flüssiger und gelöster Form vor. Sie werden injiziert und sind auch bei längeren Narkosen gut verträglich und wenig belastend. Sehr gut geeignet für dieses Verfahren ist Propofol. Während Gase in der Regel über die Atemwege eingenommen werden, erfolgt die Einnahme von Injektionsnarkotika durch Einspritzen. Die intraoperativen Überwachsungsmaßnahmen sind im Medizingesetz und in der Medizingerätebetreiberverordnung für Deutschland festgelegt. Beide Gesetze sorgen für eine Umsetzung der europäischen Norm EN 740. Zudem existiert auch eine Empfehlung der "Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin" DGAI zur Überwachung der Narkose und die Ausstattung der Narkosearbeitsplätze, welche so standardisiert sind.

 

 

Zahnbehandlungen in Narkose zu Lasten der Krankenversicherung

Oft wird bei Patienten das Thema nachgefragt, ob eine Narkose-Zahnbehandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Es gibt dazu eine offizielle Stellungnahme des AOK Bundesverbandes: Laut einer Protokollnotiz, die dem Abschnitt IV. Chirurgische Behandlung der Behandlungs-Richtlinien zugeordnet ist, hat der Bundesausschuss festgestellt, dass dies nicht möglich ist. Auch hat der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2007 einen Beschluss zur Änderung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM gefasst. Dieser regelt die Berechnungsfähigkeit von Narkosen im Zusammenhang mit zahnärztlichen oder MKG-Chirurgischen Eingriffen: Die Erbringung von Narkosen gemäß Abschnitt 5.3 des EBM (Anästhesiologische Leistungen - Diagnostische und therapeutische Leistungen) im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder MKG-Chirurgischen Eingriffen ist nur über die gesetzliche KV abrechenbar bei: Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/oder wenn durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Die ICD-Kodierung ist mit Begründung anzugeben. Bei Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie. Die ICD-Kodierung ist mit Begründung anzugeben. Bei Eingriffen entsprechend dem Abschnitt 31.2.8 des EBM definierte operative Eingriffe der MKG-Chirurgie, sofern eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist. Außerdem bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen die Durchführung des Eingriffs in Lokalanästhesie oder Analogsedierung. Die ICD-Kodierung ist mit Begründung anzugeben.

 

Diese Leistungsbeschreibung soll sicherstellen, dass in medizinisch notwendigen Ausnahmesituationen eine Narkose zu Lasten der GKV erbracht und auch abgerechnet werden können. Allerdings interpretieren die Spitzenverbände der Krankenkassen diese neue Regelung so, dass grundsätzlich eine strenge Indikation zur Vollnarkose gegeben sein muss. Ergänzend wird hier aber auch auf folgendes hingewiesen: Die Verordnung einer Maßnahme in Narkose erfolgt durch den Vertragszahnarzt. Der Zahnarzt trägt damit die Verantwortung für die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen- AZ L 11 Ka 42/96-vom 12.03.1997); bestätigt. In letzter Konsequenz muss er also, dafür dass er seine Arbeit unter Narkose gemacht hat, vor Gericht die Kosten einklagen und bleibt somit auf jeden Fall auf seinen Kosten sitzen. Problematisch ist es auch, wenn Patienten aufgrund schlechter Aufklärung oder mündlicher Aussagen Krankenkassenmitarbeitern annehmen, dass die Kosten für die Narkose von der GKV übernommen werden, wenn der Zahnarzt dies verordnet. Aber selbst wenn die Kassen diese Kosten aufgrund der Indikation übernehmen, muss ein Kostenrahmen erstellt werden. Dieser macht die Narkose für den Anästhesisten nur sehr eingeschränkt wirtschaftlich durchführbar. Davon ungeachtet obliegt dem Anästhesisten immer noch die Verantwortung für die Ermittlung der Narkosefähigkeit und die Durchführung der Narkose.

 

Fazit: Die Krankenkassen bezahlen die Narkosebehandlungen in einem gewissen Rahmen für Behinderte und Kinder. Auf Patientenwunsch durchgeführte Narkosebehandlungen werden nicht bezahlt. Bei Angstsituationen müssen diese fachlich korrekt durch einen Arzt belegt werden und obliegen dann der Einzelfallbewertung. Soll also die Kostendeckung sichergestellt werden, muss vor dem Eingriff über die Zuhilfenahme von schmerzstillenden Mitteln eine Genehmigung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse eingeholt werden. Erst wenn diese vorliegt, kann der Arzt in Zusammenarbeit mit dem Anästhesisten mit der Therapie zu Lasten der Krankenkasse beginnen. Nur wenn ein Notfall vorliegt entfällt diese Genehmigung. Die Krankenkasse übernimmt dann im Rahmen des Sachleistungsprinzips die Kosten für die Narkose.

 

 

FAQ Vollnarkose Zahnbehandlungen

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Lokalanästhesie und einer Vollnarkose?

Die Lokalanästhesie ist eine örtliche Betäubung. Dabei ist egal, ob sie irgendwo am Körper oder im Mund durchgeführt wird. Dabei kommt ein Lokalanästhetikum, wie zum Beispiel Articain, Lidocain oder Procain zum Einsatz. Es wird in die Nähe der Nerven gespritzt, damit diese keine Schmerzimpulse mehr weiterleiten und dieser Körperbereich schmerzfrei operiert werden kann. Im Gegensatz dazu werden bei einer Vollnarkose Narkotika in die Blutbahn gespritzt, die eine kontrollierte Bewusstlosigkeit bewirken. Dafür werden Mittel, wie Propofol oder Ketamin genutzt. Alternativ kann man die Narkose auch durch Gase einleiten. Neben der Ausschaltung des Bewusstseins werden auch schmerzstillende Mittel verabreicht. Die Berlin Klinik setzt dabei häufig auf die TIVA-Vollnarkose, die mit dem Medikament Propofol sehr gut verträglich ist.

 

Wer ist in der Berlin Klinik verantwortlich für die Vollnarkose?

Bei einer Operation sind der Narkosearzt und der Facharzt für Anästhesie und Rettungsmedizin für die Narkose verantwortlich. Bei der Narkose werden das Bewusstsein und die Muskelreflexe ausgeschaltet. Sie sind auch für den Zustand des Patienten, während der gesamten Operation verantwortlich. Der Anästhesist bereitet die Narkose nicht nur vor und führt sie durch, sondern überwacht und beatmet den Patienten während der Operation und ebenso nach dem Eingriff. Anästhesisten sind zudem zuständig für die Sicherung der Vitalfunktionen, wie Atmung und Herz-Kreislauf-Tätigkeit.

 

Wer kann in der Berlin Klinik unter Vollnarkose behandelt werden?

Im Prinzip kann jeder gesunde Mensch unter Vollnarkose behandelt werden. Es gibt auch kaum noch eine Altersbegrenzung. Die Vollnarkose kann bei einem zweijährigen Kind genauso gut eingesetzt werden wie bei einem 80-Jährigen. Der Anästhesist entscheidet je nach individueller Situation, ob eine Narkose möglich ist und wie die Medikamente dosiert werden müssen. In der Berlin Klinik sind wir auf die Behandlung von Erwachsenen spezialisiert, können aber auch Kinder behandeln. Die Vollnarkose Behandlung ermöglicht uns kompliziert und umfangreiche Operationen bei maximaler Effizienz durchzuführen.

 

Wie werde ich während der Vollnarkose überwacht?

Die Körperfunktionen unserer Patienten werden ständig überwacht. Dazu gehören EKG, die Ableitung der Herzströme via Monitoring und Überwachungsgeräten zur andauernden Herzkontrolle der Patienten. Ebenso überwachen wir ständig den Sauerstoffgehalt des Blutes. Dafür muss lediglich ein Pulsoxymeter an den Finger des Patienten gesteckt werden. Dadurch können die Anästhesisten auch die Konzentration und Mischung des Narkosemittels stetig anpassen. Der Blutdruck des Patienten wird mit einer Manschette am Oberarm gemessen oder mittels einer Sonde am Handgelenk. Bei größeren Eingriffen kann aber auch der Blutdruck direkt am Herz gemessen werden. Dafür wird ein Katheter am Hals in die Vene gelegt, der bis zum Herzen reicht.

 

Wie wird mir das Narkosemittel in der Berlin Klinik verabreicht?

Um die Narkose einzuleiten, wird dem Patienten ein schnell wirkendes Schlafmittel in die Vene injiziert. Am meisten wird in der Berlin Klinik die TIVA Vollnarkose angewendet. Dafür verwenden wir das Medikament Propofol. Während des Eingriffes werden über eine Verweilkanüle die Dosierung und Mischung der Narkosemittel immer wieder angepasst.

 

Wer führt eine Betäubung und eine Vollnarkose durch?

In der Regel wird die örtliche Betäubung vom operierenden Arzt vorgenommen. Für weitergehende Arten der Anästhesie sind der Narkosearzt und der Facharzt für Anästhesie und Notfallmedizin verantwortlich. Diesen stehen dann auch Anästhesieschwestern und Krankenschwestern zur Seite, die während und der Operation und danach den Patienten betreuen und dem Arzt assistieren.

 

Welche Untersuchungen müssen vor der Narkose durchgeführt werden?

Vor jeder Narkose muss der Anästhesist detailliert über den Zustand des Patienten informiert werden. Dafür werden Prämedikationsgespräche geführt. Nur mit den Informationen, die der Narkosearzt dabei sammelt, kann die geeignete Form der Anästhesie ermittelt werden. Zu möglichen Voruntersuchungen gehören die Ableitung der Herzstromkurve, eine Röntgenaufnahme der Brust und eine Blutuntersuchung. Ebenso kann auch eine Lungenfunktionsprüfung notwendig werden. Die Voruntersuchungen sind abhängig von der Anzahl und der Art der Vorerkrankungen und der Erfordernisse der Operation selbst. Eine Narkose sollte nicht durchgeführt werden, wenn der Patient an Schnupfen, Erkältung oder Grippe leidet. Hier wird in der Regel zwei Wochen gewartet. Leidet der Patient an chronischen Erkrankungen an Herz, Lunge, Leber, Blut oder Schilddrüse muss der behandelnde Arzt die Narkose freigeben. Der Patient muss seinen Hausarzt also zwingend darüber informieren.

 

Muss der Narkosearzt den Patienten über Risiken und Nebenwirkungen aufklären?

Selbstverständlich muss eine Aufklärung erfolgen. Vor der Operation muss der Narkosearzt anhand eines Anästhesie-Fragebogens, den der Patient im Vorfeld ausgefüllt hat, den Patienten über Risiken und Nebenwirkungen aufklären. Wichtig sind hier Vorerkrankungen, frühere Operationen und mögliche Sachverhalte, die bei einer Narkose zu Komplikationen führen könnten. Der Narkosearzt berät den Patienten über die möglichen Formen der Anästhesie und hilft ihm bei der Entscheidungsfindung. Dafür ist der Arzt aber auch auf die ehrliche und konzentrierte Zuarbeit des Patienten angewiesen.

 

Warum darf man acht Stunden vor der Narkose nichts essen oder trinken?

Die gesamte Spannung der Muskeln wird bei der Narkose durch Muskelrelaxans ausgeschaltet. Dies ist notwendig, damit die Operation problemlos ausgeführt werden kann. Dadurch entspannt sich auch die Muskulatur des Magen-Darm-Traktes. Hier besteht die Gefahr, dass Mageninhalt in die Speiseröhre zurück fließt und über die Luftröhre in die Lunge gelangt. Diese Komplikation ist lebensgefährlich. Deshalb darf der Patient mindestens acht Stunden vor der Narkose keine Nahrung oder Flüssigkeiten mehr zu sich nehmen. Bei Notfall-Operationen wird der Magen über eine Sonde entleert oder die Entleerung medikamentös herbeigeführt.

 

Welche Medikamente muss der Patient vor der Vollnarkose-Operation einnehmen?

Zusammen mit dem Hausarzt entscheidet der Narkosearzt, welche Medikamente bisher regelmäßig verschrieben wurden und ob diese weiterhin eingenommen werden können oder müssen. Der Patient muss den Narkosearzt schriftlich über alles informieren, was er eingenommen hat. Darauf aufbauend nimmt der Narkosearzt die Abstimmung der Prämedikation vor.

 

Muss man mit Nebenwirkungen oder Komplikationen rechnen?

Bei jedem medizinischen Eingriff muss man mit Komplikationen und Nebenwirkungen rechnen. Häufige Nebenwirkungen sind Übelkeit, Erbrechen, Halsschmerzen und auch Taubheitsgefühle in den betäubten Körperregionen. Sie sind unangenehm, aber harmlos. Der Anästhesist versucht diesen Symptomen vorzubeugen und sie können nach der Operation auch mit Medikamenten gelindert werden. Nicht vorhersehbare Risiken sind allergische Schocks, Stoffwechselentgleisungen oder ein plötzlicher Herzstillstand.

 

Wache ich nach der Narkose auch sicher wieder auf?

Ist die Operation beendet, wird auch die Narkose wieder ausgeleitet. Wird kein Narkosemittel mehr zugeführt und ein Mittel gespritzt, welches der Narkose entgegenwirkt, wird die Bewusstlosigkeit aufgehoben. Der Patient erwacht noch im Operationssaal und wird dann im Bett oder im Rollstuhl in sein Stationszimmer gebracht. Die Patienten fühlen sich nach der Operation je nach Art und Dauer der Narkose noch schläfrig. Auf der Station werden auch weiter alle Vitalfunktionen überwacht und der Körper über eine Infusion mit allen notwendigen Substanzen und Medikamenten versorgt.

 

Muss ich mich nach der Narkose erbrechen?

Bei älteren Narkoseverfahren war das Erbrechen ein fast typischer Bestandteil beim Aufwachen. Heute wird jedoch kein Äther oder Chloroform mehr verwendet. Die modernen Narkosemittel die injiziert werden, belasten den Organismus deutlich weniger, weshalb es nur noch sehr selten zu Erbrechen kommt. Kommt es nach dem Aufwachen zu Übelkeit, kann diese medikamentös behandelt werden.

 

Hat eine Vollnarkose Nebenwirkungen, die mir schaden könnten?

Wie jedes Medikament, kann auch ein Narkosemittel Nebenwirkungen haben. Es muss ebenfalls von der Leber abgebaut werden, was bei einer geschädigten Leber zu Problemen führen kann. Es sind in seltenen Fällen auch allergische Reaktionen möglich. Wenn es bei einer Operation zu einem allergischen Schock kommt, muss nach der Operation herausgefunden werden, welche Substanz den Schock ausgelöst hat. Das ist für kommende Operationen lebenswichtig.

 

Kann ich nach einer Vollnarkose nach Hause?

Im Prinzip spricht nichts dagegen. Bei einer ambulanten Narkose muss jedoch eine Begleitperson zum Transport nach Hause zur Verfügung stehen und auch am Wohnort des Patienten zur Verfügung stehen. Das Autofahren ist natürlich verboten und auch eine selbstständige Heimfahrt ist somit nicht gestattet. Sollte dem Patienten außerhalb der Klinik unwohl werden, muss eine Person anwesend sein, die Hilfe rufen kann. Allerdings ist ein längerer betreuter Aufenthalt in der Berlin Klinik für Sie sicherer.

 

Werden die Kosten für die Narkosebehandlung von der Krankenkasse übernommen?

Die Kosten für die Narkose werden nur in seltenen Fällen durch Indikation von den Krankenkassen übernommen. Möglich ist dies bei geistig behinderten Menschen, Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren, wenn diese nicht anders behandelt werden können und Patienten die eine Lokalanästhesie ärztlich nachweisbar nicht vertragen. Im Einzelfall kann auch ein starker Würgereiz während der zahnärztlichen Behandlung als Indikation für eine Narkose geltend gemacht werden. Dies muss jedoch geprüft und schriftlich von der Krankenkasse freigegeben werden. Die privaten Kassen übernehmen die Kosten nur, wenn dies begründet und vertraglich vereinbart ist.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Sedierung und der Narkose beim Zahnarzt?

Bei der Analgo-Sedierung schlafen die Patienten nicht. Sie sind wach und ansprechbar. Aufgrund der Medikamentierung sind sie aber tiefenentspannt bis hin zur retrograden Amnesie. Das Schmerzempfinden ist nicht ausgeschaltet, weshalb der Arzt eine Lokalanästhesie vornehmen muss. Eine Sedierung darf ebenfalls nur unter der Überwachung eines Anästhesisten durchgeführt werden, da die Medikamente Atemdepressionen hervorrufen können. Bei zahnärztlichen Eingriffen besteht bei der Sedierung die Gefahr, dass sie etwas einatmen, was zu Komplikationen führen kann. Während der Vollnarkose schlafen Sie tief und das Schmerzempfinden ist durch Medikamente ausgeschaltet. Deshalb ist hier auch keine zusätzliche Lokalanästhesie unbedingt notwendig. Die Behandlung kann bei Bedarf auf mehrere Stunden ausgeweitet werden.

 

Laut der Definition ICD, ist die Zahnarztphobie eine Angsterkrankung. Die Betroffenen verlieren angstbedingt unter anderem mehr oder weniger die Konzentration und Kontrolle über ihr rational gesteuertes Handeln. Die motorische Geschicklichkeit lässt nach und die Pulsfrequenz steigt. Auch das rationale Denken und möglicherweise auch die Kontrolle über Darm und Blase gehen verloren. Zudem laufen im Körper verschiedene, messbare chemische Prozesse ab. So sind rationale Verhaltensweisen und Entscheidungen nur noch eingeschränkt möglich. Beruhigungsmittel erzielen nur mäßige Erfolge.

 

Hier gibt es sehr viele Schwarze Schafe. Meist sind es Zahnärzte, die die Angst der Patienten nutzen, um sich zu bereichern. Die Qualität der Arbeit lässt bestenfalls zu wünschen übrig. Sie nutzen die Angst und die mangelnde Information der Patienten für sich aus. Besonders negativ fallen die selbsternannten Spezialisten auf, die anderen Zahnärzten die Fähigkeit aberkennen, Patienten mithilfe eines Narkosearztes zu behandeln.

 

Es gibt sicher Ausnahmen. Doch bei Seriösen sind diese “Spezialisten“, die am wachen und mündigen Patienten wenig Erfolg hatten, verpönt. Sie haben sich deshalb auf den lukrativeren, schlafenden Patienten spezialisiert. Bei diesen können umfangreichere Behandlungen durchgeführt werden, die aber im Verhältnis zur Qualität oft maßlos überteuert sind.